FindedeineEntlastung
Ob Heizkostenzuschuss, Kinderbetreuungszuschuss oder Wohnbeihilfe – die bestehenden Entlastungsmaßnahmen des Landes Tirol wirken und unterstützen die Tirolerinnen und Tiroler zielgerichtet dabei, gut durch die aktuelle Teuerungswelle zu kommen. Das Problem? Vielfach werden Förderungen und Unterstützungsleistungen nicht abgeholt, weil die Information dazu nicht bei den Menschen ankommt. Hier wollen wir ansetzen.
Wer profitiert von welchen Maßnahmen und wie viel an Unterstützung ist zu erwarten? Das zeigt unser Entlastungsfinder.
Durch die Beantwortung von nur wenigen Fragen generiert der Chatbot eine Liste an beantragbaren Förderungen mit den relevanten Informationen und weiterführenden Links. Finde heraus, wie dich das Land Tirol unterstützen kann.
Folgende Förderungen sind für dich relevant:
Heizkostenzuschuss
Für den Wohnkostenzuschuss sind über den bestehenden Heizkostenzuschuss einmalig folgende Personen berechtigt, die folgende Netto-Einkommen nicht überschreiten:
- 200 Euro pro Monat für alleinstehende Personen
- 900 Euro pro Monat für Ehepaare und Lebens- und Wohngemeinschaften
- 350 Euro pro Monat für jede weitere Person
Hinweis: Die Auszahlung des Heizkostenzuschusses erfolgt im Herbst 2024 mit Beginn der Heizsaison.
Zuschuss für Wärmepumpen
Zuschuss für Wärmepumpen
Seit 1. Jänner 2022 werden Wärmepumpenheizungen in neu errichteten Eigenheimen einkommensunabhängig gefördert. Mehr Infos: https://www.tirol.gv.at/umwelt/wasser-forst-und-energierecht/information/
Förderung von Photovoltaik-Anlagen
Installation von Photovoltaik-Anlagen:
Im Rahmen der Wohnbauförderung wird die Installation von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) als nachhaltige und kostengünstige Energiequelle gefördert. Mehr Infos hier: https://www.tirol.gv.at/buergerservice/e-government/formulare/photovoltaik-und-solaranlagenfoerderung-fuer-wohnhaeuser/
Förderung Stromspeicher für PV-Anlagen:
Mit der Landesförderung werden Speicher gefördert, deren Batterie in Abhängigkeit vom Zustand der Stromnetze geladen werden kann. Mehr dazu hier: https://www.tirol.gv.at/umwelt/wasser-forst-und-energierecht/information/#c260200
Förderung weiterer energiesparender und nachhaltiger Maßnahmen
Hier geht’s zur Übersicht:
https://www.tirol.gv.at/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/sanierung/
Förderungen des Landesenergieversorgers TIWAG
Ob Förderungen für den Kauf von Wärmepumpen, E-Ladeinfrastruktur oder E-Mopeds sowie der Photovoltaik-Ausbau auf Tirols Dächern und PassivhausPlus-Wohnungen: Der Landesenergieversorger TIWAG unterstützt das Ziel der Tiroler Landesregierung zur Stärkung der Eigenversorgung und der Unabhängigkeit von Energieimporten auf dem Weg zur Energieautonomie allein im heurigen Jahr mit rund 20 Millionen Euro. Die TIWAG informiert zu Förderungen und Energiesparen unter www.tiwag.at.
Wohnbauförderung
Die Wohnbauförderung bietet verschiedene Förderungsmöglichkeiten in Form von Krediten, Zuschüssen oder Beihilfen an, die das Grundbedürfnis Wohnen für die Tiroler Bevölkerung leistbar oder leichter leistbar machen.
Die Wohnbauförderung wurde auch im Jahr 2024 wieder kräftig aufgestockt. Die geförderten Bau- und Sanierungsmaßnahmen sind vielfältig.
Alles Infos dazu hier: https://www.tirol.gv.at/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/
Die Beantragung der Wohnbauförderung ist an Einkommensgrenzen gebunden. Die bisherige Einkommensgrenze wurde ab 1. September 2024 angehoben. Das bedeutet: Noch mehr Menschen können die Wohnbauförderung beantragen und von den Unterstützungsleistungen profitieren.
- Neue Einkommensgrenze für Haushalt mit einer Person: 3.800 Euro (bisher 3.600 Euro)
- Neue Einkommensgrenze für Haushalt mit zwei Personen: 6.300 Euro (bisher 6.000 Euro)
- Für jede weitere Person im Haushalt: zusätzliche 480 Euro (bisher 450 Euro)
Wohnbeihilfe
Das Land Tirol gewährt an natürliche Personen eine Wohnbeihilfe zur Milderung der Belastungen durch den Wohnungsaufwand. Eine Wohnbeihilfe wird nur an eigenberechtigte österreichische Staatsbürger sowie an im Sinne des § 17a des Tiroler Wohnbauförderungsgesetzes 1991 gleichgestellte Personen (z.B. Unionsbürger) als Wohnungsinhaber einer geförderten Wohnung gewährt. An andere natürliche Personen wird eine Beihilfe nur dann gewährt, wenn sie seit mindestens 5 Jahren in Tirol den Hauptwohnsitz haben (Drittstaatsangehörige).
Mehr dazu hier: https://www.tirol.gv.at/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/beihilfe/wohnbeihilfe/
Wohnkostenzuschuss
Höhe Wohnkostenzuschuss: ab 250 Euro (Höhe ist abhängig von Einkommen und Haushaltsgröße)
- Zuschussberechtigt sind auch MindestsicherungsbezieherInnen
- Nicht bezugsberechtigt sind BezieherInnen einer Grundversorgungsleistung
- Nicht bezugsberechtigt sind BewohnerInnen von Wohn- und Pflegeheimen,
- Behinderteneinrichtungen oder SchülerInnen- und StudentInnenheimen.
Hier geht’s zu den Einkommensgrenzen und zum Online-Antrag:
https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/soziales/tirol-zuschuss/
Mietzinsbeihilfe
Bei der Mietzinsbeihilfe handelt es sich um einen monatlichen finanziellen Zuschuss des Landes Tirol für die Miete von Wohnungen. Die Förderung wird an österreichische Staatsbürger oder diesen gleichgestellten Personen (z.B. Unionsbürger), die seit mindestens 2 Jahren in der Gemeinde den Hauptwohnsitz haben, gewährt. Diesem Personenkreis gleichzusetzen sind Personen, die insgesamt 15 Jahre mit Hauptwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde wohnhaft sind bzw. waren.
Mehr dazu hier: https://www.tirol.gv.at/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/beihilfe/mietzins-und-annuitaetenbeihilfe/
Wohnkostenzuschuss
Höhe Wohnkostenzuschuss: ab 250 Euro (Höhe ist abhängig von Einkommen und Haushaltsgröße)
- Zuschussberechtigt sind auch MindestsicherungsbezieherInnen
- Nicht bezugsberechtigt sind BezieherInnen einer Grundversorgungsleistung
- Nicht bezugsberechtigt sind BewohnerInnen von Wohn- und Pflegeheimen,
- Behinderteneinrichtungen oder SchülerInnen- und StudentInnenheimen.
Hier geht’s zu den Einkommensgrenzen und zum Online-Antrag:
https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/soziales/tirol-zuschuss/
Annuitätenbeihilfe
Die Annuitäten-Beihilfe bekommen Sie auch monatlich. Sie ist ein Zuschuss für den Wohnungs-Aufwand für Eigentums-Wohnungen. Zum Beispiel Kosten für Kredit-Raten.
Die Förderung wird an österreichische Staatsbürger oder diesen gleichgestellten Personen (z.B. Unionsbürger), die seit mindestens 2 Jahren in der Gemeinde den Hauptwohnsitz haben, gewährt. Diesem Personenkreis gleichzusetzen sind Personen, die insgesamt 15 Jahre mit Hauptwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde wohnhaft sind bzw. waren.
Mehr dazu hier: https://www.tirol.gv.at/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/beihilfe/mietzins-und-annuitaetenbeihilfe/
Beratungsmöglichkeiten Mietrückstand
Tirol hat als einziges Bundesland einen Mietrückstandsfonds eingeführt und so über die Delogierungsprävention eine rasche und zielgerichtete Unterstützung ermöglicht. 1.959 verhinderte Zwangsräumungen – das ist die Bilanz der Delogierungsprävention Tirol (DELO Tirol), die vor sechs Jahren ihre Arbeit aufnahm. Im Jahr 2020 haben sich, im Vergleich zum Vorjahr, 17 Prozent mehr Menschen an die DELO Tirol gewandt, viele davon zum ersten Mal.
Beratungsstelle Innsbruck
Montag bis Freitag: 9 bis 12 Uhr,
Mittwoch: 16 bis 18 Uhr
Kapuzinergasse 43/EG
6020 Innsbruck
0664 195 4348
office@delo.tirol
Beratungsstelle Wörgl
Montag und Donnerstag: 9 bis 12 Uhr,
Dienstag: 13 bis 16 Uhr
Bahnhofstraße 53, 2. Stock
6300 Wörgl
0664 917 9419
woergl@delo.tirol
Beratungsstelle Imst
Dienstag: 9 bis 12 Uhr,
Donnerstag: 13 bis 16 Uhr
Christian-Plattner-Str. 6
6460 Imst
0664 167 4854
Schulkostenbeihilfe
Ziel der Förderung ist, einkommensschwache Familien durch einen Beitrag zu den Kosten, die im Zusammenhang mit dem Schulbesuch eines Kindes im Pflichtschulalter anfallen, finanziell zu unterstützen.
Mehr dazu unter: www.tirol.gv.at/schulkostenbeihilfe
Soziales Schulticket Tirol
2023 nahmen es bereits mehr als 1.400 SchülerInnen in Tirol in Anspruch – und auch 2024 steht es wieder zur Verfügung. Es wurde letztes Jahr auf Antrag von Soziallandesrätin Eva Pawlata und Mobilitätslandesrat René Zumtobel erstmals initiiert, um die Teuerung abzufedern und einkommensschwache Familien in Tirol beim Kauf eines tirolweiten und ganzjährig gültigen Öffi-Tickets für ihre Kinder zu unterstützten.
Mehr dazu hier: https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/generationen/foerderungen/foerderung-fuer-die-teilnahme-an-schulveranstaltungen-im-inland/
Teilnahme an Schulveranstaltungen im Inland
Für die Teilnahme an Schulveranstaltungen im Inland wird pro Kind und Schulveranstaltung ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Höhe der Förderung beträgt 50 Prozent der nachgewiesenen, tatsächlich bezahlten Teilnahmegebühr, maximal 125 Euro (ab 1. Jänner 2023: bis zu 60 Prozent der nachgewiesenen, tatsächlich bezahlten Teilnahmegebühr, maximal 150 Euro). Es muss ein Antrag gestellt werden! Der Antrag ist grundsätzlich online einzubringen. Sollten Sie keine Möglichkeit zur digitalen Antragstellung haben, wird Ihnen ein Formular zur Verfügung gestellt. Wir bitten Sie, dazu mit der Abteilung Gesellschaft und Arbeit/Bereich Generationen Kontakt aufzunehmen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.tirol.gv.at/schulveranstaltungen.
Ausbildungsbeihilfe für Lehrlinge
Ziel der Förderung ist, die berufliche Qualifikation von Arbeitskräften zu erhöhen, um damit den Bestand an Beschäftigten möglichst hoch zu halten sowie die Arbeitslosigkeit zu vermindern und einen Beitrag zur Fachkräfteentwicklung zu leisten. Durch die Vergabe von Ausbildungsbeihilfen für Lehrlinge als Zuschuss zu Lebenshaltungskosten soll ein Anreiz zur Lehr- und damit Fachkräfteausbildung geleistet werden.
Weitere Infos hier https://www.tirol.gv.at/arbeit-wirtschaft/arbeit/arbeitsmarktfoerderung/ausbildungsbeihilfe-fuer-lehrlinge/
Kinderbetreuungszuschuss
Für die Betreuung von Kindern in Tagesbetreuungsorganisationen (Tageseltern, Betriebstageseltern), Kindergruppen, -krippen, -gärten und Horten wird pro Kind ein nicht rückzahlbarer Mehrfachzuschuss für die Laufzeit von höchstens 12 Monaten gewährt.
Mehr dazu hier: https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/generationen/foerderungen/kinderbetreuungszuschuss/
Kindergeld Plus
Für den Betreuungsaufwand wird pro Kind, je nach Einkommensgrenze, ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Ziel der Förderung ist, Familien beim Betreuungsaufwand für ihre Kinder zu unterstützen.
Mehr dazu hier: https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/generationen/foerderungen/kindergeld-plus/
Mehrlingsgeburtenzuschuss
Ziel der Förderung ist, Familien, die durch die Geburt von Mehrlingen eine höhere finanzielle Belastung haben, zu unterstützen.
Mehr dazu hier: www.tirol.gv.at/mehrlingsgeburtenzuschuss
Tiroler Familienpass/Euregio Family Pass
Der Tiroler Familienpass/EuregioFamilyPass ist eine kostenlose Berechtigungskarte, mit der in Tirol ansässige Familien bei ausgewählten VorteilsgeberInnen Ermäßigungen und Vergünstigungen in der gesamten Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino erhalten - Vom Schwimmbad bis zum Museumsbesuch, von der Sommerrodelbahn bis zum Klettergarten.
Mehr dazu hier: tirol.gv.at/familienpass
Studienbeihilfe
Erhöhung der Studienbeihilfe: Seit 1. September 2023 gilt die Reform der Studienförderung, wobei die Studienbeihilfe deutlich erhöht und vereinfacht wurde. Sie wird nach einem neuen, modularen Modell berechnet, das die Lebensumstände der Studierenden im besonderen Ausmaß berücksichtigt, also etwa Studierende mit eigener Wohnung, mit Kind, und die SelbsterhalterInnen. Die bisherige Altersgrenze wird um drei Jahre angehoben. Zusätzlich zu dem Plus von 5,8 Prozent, das bereits 2023 wirksam wurde, wurde die Studienbeihilfe 2024 neuerlich um 9,7 Prozent erhöht.
Weitere Infos hier: https://www.stipendium.at/
Eine Übersicht über alle Entlastungsmaßnahmen findest du auf der Website des Landes Tirol: