Tiroler Landtag: Obfrau des Petitionsausschusses über einen „besonderen“ Antrag
Das Andenken an einen lieben Menschen wachhalten – mit einer Urne, die zuhause steht: Was einen vielfach geäußerten Wunsch darstellt, ist in acht von neun Bundesländern (mit behördlicher Genehmigung) auch möglich. Die Ausnahme bildet hier Tirol, wo das Gemeindesanitätsdienstgesetz die Aufbewahrung von Urnen in Privathaushalten generell ausschließt. Das soll nun aber bald auch in Tirol möglich sein, erklärt die SPÖ-Abgeordnete und Sprecherin für Bürger:innenbeteiligung, Claudia Hagsteiner. Dafür steht ein Dringlichkeitsantrag, der Donnerstagabend im Tiroler Landtag einstimmig angenommen wurde.
„Der Antrag ist dabei durchaus besonders. Weil es kein Begehren einer Partei ist, sondern das Anliegen von Bürgerinnen und Bürger, die sich an den Petitionsausschuss gewandt haben“, erklärt Hagsteiner als Ausschussobfrau und freut sich umso mehr über die Einstimmigkeit: „So wird dem Wunsch der Petentinnen und Petenten entsprochen – und eine neue Form des Andenkens nun auch in Tirol möglich.“