Pawlata: Stoppt Femizide! 26 Frauenmorde seit Jahresbeginn

Frauenlandesrätin Eva Pawlata mahnt zu verstärkten Anstrengungen auf Bundesebene, um das weitreichende Phänomen der Femizide an den Wurzeln zu bekämpfen.

Laut aktuellen Medienberichten fielen 2023 bereits 26 Frauen in Österreich einem Mord zum Opfer, von denen 24 mutmaßlich als Femizide klassifiziert werden können. Hinzu kommen 38 Mordversuche und Fälle schwerer Gewalt gegen Frauen (AÖF). Besonders alarmierend: Allein im letzten Monat wurden sechs Frauen von ihrem (Ex-)Partner (5) oder Verwandten (1) getötet.

„Oft ist das eigene Zuhause der gefährlichste Ort für Frauen. Femizide sind nicht nur isolierte Einzelfälle, sondern ein Symptom für tiefsitzende gesellschaftliche Probleme. Österreich steht vor ernsthaften Herausforderungen im Umgang mit Männergewalt," so die Tiroler Frauenlandesrätin Eva Pawlata (SPÖ). Sie hebt hervor, dass es nicht ausreicht, lediglich Gelder zu investieren. „Ein gesellschaftlicher Wandel in unserer Wahrnehmung von Geschlechterrollen ist dringend notwendig.“

Definitionsgemäß bezeichnen Femizide Morde an Frauen, weil sie Frauen sind oder gegen traditionelle soziale und patriarchale Rollenvorstellungen verstoßen. In Österreich stirbt durchschnittlich alle zwei Wochen eine Frau infolge häuslicher Gewalt, meistens durch die Hand ihres aktuellen oder ehemaligen Partners. Doch Femizide sind lediglich die Spitze eines Eisbergs, der tieferliegende Missstände wie patriarchale Strukturen, Sexismus und ungleiche Machtverhältnisse offenbart. Jede dritte Frau in Österreich hat ab dem 15. Lebensjahr körperliche und/oder sexuelle Gewalt erfahren.

Die kommenden „16 Tage gegen Gewalt an Frauen“ zwischen 25. November und 10. Dezember bieten eine Plattform, um diese Thematik ins Licht der Öffentlichkeit zu rücken. Doch Pawlata warnt: „Gewalt gegen Frauen ist ein Problem, das uns 365 Tage im Jahr beschäftigt. Sie ist allgegenwärtig und muss konsequent bekämpft werden."

Zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen fordert Pawlata:

  • Einen umfassenden nationalen Aktionsplan zum Schutz von Frauen.
  • Die Gründung eines permanenten, nationalen Krisenstabes mit Vertreter:innen aus Justiz-, Frauen-, Innenministerium und Gewaltschutzeinrichtungen.
  • Regelmäßige Hochrisikofallkonferenzen zur Thematik.
  • Ausbau von Gewaltschutzambulanzen im gesamten Bundesgebiet.
  • Erweiterung der opferschutzorientierten Täterarbeit.
  • Verstärkte Sensibilisierung der Polizei und Justiz.

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