Familiensprecherin Claudia Hagsteiner spricht sich für einklagbaren Rechtsanspruch für jedes Kind aus.
Das Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz befindet sich in Überarbeitung.
Ein entsprechender Entwurf wurde nun zur Begutachtung vorgelegt. „Der aktuelle Stand ist
für uns noch unbefriedigend“, wie die SPÖ-Familiensprecherin im Tiroler Landtag, Claudia
Hagsteiner, nach dem Austausch mit den wichtigsten Stakeholdern festhält. „Um eine
tatsächliche Verbesserung der Bildungs- und Betreuungssituation in Tirol zu erreichen,
müssen wir noch wesentlich nachschärfen, alles andere wäre eine vertane Chance für
unsere Kinder und Familien.“
Um diesen Weg einzuschlagen, hat der SPÖ Landtagsklub eine zehn Punkte umfassenden
Stellungnahme zum aktuellen Gesetzesentwurf ausgearbeitet, bei der - neben dem
ganzjährigen Gratis-Kindergarten und dem individuellen Rechtsanspruch auf
Kinderbetreuung - insbesondere die Rechtssicherheit bei der Förderabwicklung, der Ausbau
der Ferienbetreuung, die Verbesserung der Personalstruktur, der erleichterte Zugang zur
PädagogInnenausbildung im zweiten Bildungsweg und via Fernstudium, die Übernahme
der Personalkosten durch das Land Tirol sowie die vereinfachte Beantragung von
Stützstunden eingefordert werden.
Hagsteiner warnt außerdem davor, dass der vorliegenden Entwurf eine „Abschaffung des
Gratis-Kindergartens am Vormittag durch die legistische Hintertür“ bedeuten könnte, weil
in der TKKG Novelle eine „Tarifgestaltung […], bei der eine Betreuungsstunde am
Nachmittag mehr kosten würde als am Vormittag“ als „unverhältnismäßig“ eingestuft wird.
„Mit dieser Formulierung müssen wir gerade in den größeren Gemeinden und Städten mit
einer Verschlechterung der Betreuungssituation rechnen“, stellt Hagsteiner klar.
„Kinderbildung und Kinderbetreuung ist für uns kein Randthema, sondern eine zentrale
Frage der sozialen Gerechtigkeit. Insofern stehen wir ganz klar für einen mutigen Ausbau
hin zu einem flächendeckenden ganzjährigen, ganztägigen, kostenlosen und qualitativ
hochwertigen Angebot für alle Kinder in Tirol ab dem ersten Lebensjahr. Dadurch werden
die Tiroler Familien wirklich entlastet, dadurch wird der Berufsweg für viele Frauen
erleichtert und Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher bekommen dadurch die Möglichkeit,
trotz Kind einer Vollzeitbeschäftigung nachzugehen“, so Hagsteiner, die diesen
Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem ersten Lebensjahr über einen Stufenplan bis
2027 in Tirol realisieren will.
„Um die bestehend Strukturen und unsere Pädagoginnen und Pädagogen nicht zu
überlasten, wollen wir zunächst einen individuellen Rechtsanspruch auf eine ganztägige
Betreuung ab dem sechsten Lebensjahr ab Herbst 2023, dann, ab Herbst 2025, ab dem
dritten Lebensjahr und schließlich ab dem ersten Lebensjahr ab Herbst 2027. Somit hätten
die Gemeinden und die Betreuungseinrichtungen fünf Jahre Zeit, um sich auf die
Anforderungen vorzubereiten. Das muss machbar sein.“
Unser 10-Punkte Forderungspapier zum Downloaden: SPÖ_Stellungnahme_TKKG_Novelle_2022_.pdf