SPÖ Reutte begrüßt Fahrverbote für den Ausweichverkehr
Rechtzeitig zu den intensiven Reisetagen werden in Tirol diesen Sommer wieder die bewährten Fahrverbote hochgefahren: Mit Ausnahmen für Ziel-, Quell- und Anrainerverkehr wird dabei das Abfahren von den Hauptverkehrsrouten auf das niederrangige Straßennetz untersagt, um speziell die Ortskerne vor der Verkehrsbelastung zu schützen. Auf ausgewählten Strecken im Großraum Innsbruck und im Bezirk Kufstein greifen die Fahrverbote an Samstagen, Sonn- und Feiertagen beginnend mit dem kommenden Pfingstwochenende. Gelten werden sie dann auch zu Fronleichnam (8. bis 11. Juni) ebenso wie an den Wochenenden in den Sommerferien (8. Juli bis 10 September). Geltendes Recht ist die Verordnung derweil schon im Außerfern, was insbesondere die SPÖ Reutte begrüßt.
„Der Durchzugsverkehr ist und bleibt immer noch enorm. Die Fahrverbote ab Pfingsten bedeuten für uns in den Ortszentren aber zumindest eine Entlastung. Wir freuen uns, dass das Land Tirol auch heuer wieder an uns im Bezirk Reutte denkt. So kann die Lebensqualität zumindest ein wenig erhalten bleiben. Mein Dank gilt dem Verkehrslandesrat René Zumtobel, der hier dafür sorgt, dass unsere Versorgungssicherheit und die Verkehrsflüssigkeit in den Ortkernen aufrecht bleiben“, sagt der SPÖ-Bezirksvorsitzende im Außerfern, Gottfried Strauss.
Für flexible Maßnahmen zur Entlastung der Ortskerne und der Bevölkerung: Philip Wohlgemuth, Verkehrssprecher und stellvertretender Klubobmann der SPÖ im Tiroler Landtag
Der Bezirk Reutte mit dem Nadelöhr Fernpass ist eine der bekanntesten Transitrouten zwischen Nord und Süd. Ein Großteil des westdeutschen Raumes, Reisende aus den Niederlanden und auch aus Belgien drängen sich Jahr für Jahr durch die Tiroler Landschaft. Oft sind den Reisenden die Fahrverbote bekannt und es wird immer mehr auf andere Tage ausgewichen. Für flexible Gegenmaßnahmen spricht sich Philip Wohlgemuth aus, SPÖ-Verkehrssprecher und stellvertretender Klubobmann im Tiroler Landtag. Er erklärt: „Die Abfahrverbote müssen in regelmäßigen Abständen evaluiert und gegebenenfalls rasch, flexibel und mit allen rechtlichen Möglichkeiten erweitert werden. Fenstertage, verlängerte Wochenenden, Ferien und andere starke Reisetage müssen künftig besser berücksichtigt und die Abfahrverbote an neuralgische Stellen rasch erweitert werden, um eine Überlastung des niederrangigen Straßennetzes zu vermeiden und die Bevölkerung, vor allem an den Mautausweichrouten, zu entlasten. Die Abfahrverbote zeigten bereits in der Vergangenheit ihre Wirkung und entlasten die Gemeinden und damit die Bevölkerung.“
Einher gehen die Fahrverbote mit einer hohen Dichte an Verkehrsaufsichtsorganen. Das Land Tirol stellt hier in Summe fast 200.000 Euro zur Verfügung, um die Entlastung der leidgeplagten Bevölkerung durch Kontrolle der Fahrverbote zu garantieren. Gelten werden die erlassenen Fahrverbote im Außerfern und in anderen Landesteilen bis 29. Mai, dann wieder von 8. bis 11. Juni sowie letztlich von 8. Juli bis 10. September – jeweils an Samstagen, Sonn- und Feiertagen von 7 bis 19 Uhr.